Allgemeine Informationen zum Tauchen in Kroatien

 

 

Das kroatische Meer ist nicht nur ein attraktives Urlaubsziel für Nautiker, sondern es lockt auch viele Unterwasser-Fans an.

Das rekreative Tauchen ist in Kroatien durch die Geschäftsordnung über die Ausübung von Unterwasseraktivitäten geregelt, die das Ministerium für Meer, Tourismus, Verkehr und Entwicklung erlassen hat.


Der Taucherschein gilt 365 Tage vom Tag der Ausstellung. Er wird nur an Personen ausgegeben, die das Zeugnis einer international anerkannten Taucherschule besitzen.

Das Tauchen ist in den Sperrgebieten nur unter Betreuung von Tauchzentren, die im Besitz einer Genehmigung des Kroatischen Kulturministeriums oder des betreffenden Nationalparks für 2003 bis 2008 sind, möglich.

Es kann sich um organisiertes oder individuelles Tauchen handeln.

·  Organisiertes Tauchen bedeutet, dass es sich ausschließlich um Tauchgänge mit Begleitung von Tauchlehrern oder-führern, die bei vom Ministerium für Bildung und Sport registriert sind, und dass diese Tauchgänge von einem Tauchzentrum oder einem Taucherclub, der in Kroatien registriert ist, durchgeführt werden.

·  Individuelles Tauchen erfolgt aufgrund einer Genehmigung zum individuellen Tauchen. Diese Genehmigung wird von der Hafenmeisterei ausgestellt. Die Genehmigung kann an jede Person erteilt werden, die im Besitz eines gültigen Taucherausweis des kroatischen Taucherverbandes. Dieser Taucherausweis gilt jeweils für ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum. Die Gebühren für diese Genehmigung betragen 2.400,00 Kuna. Die Genehmigung gilt bis zum Ende Kalenderjahres.

Die Taucher-Dachorganisation ist der Kroatische Taucherverband, der auch die Taucherausbildung in seinem Programm hat, sich jedoch, neben anderen Projekten, aktiv am Schutz und an der Bewahrung der Meerestiefe beteiligt. Neben dem Kroatischen Taucherverband, der alle Subjekte des rekreativen Tauchens vereinigt, wirkt die Gruppierung des Taucher-Tourismus, ein Fachverband von Unternehmen, die sich mit dem Tauchen beschäftigen, die im Rahmen der Kroatischen Wirtschaftskammer gegründet wurde.

Zonen des verbotenen Tauchen

Die Tauchverbotszonen schließen den Nationalpark Krka und Teile der Binnengewässer ein, die die Häfen, Zugänge zu den Häfen, Ankerplätze der Häfen, stark befahrene Gebiete, besondere Reservate und Naturparks (Malostonski zaljev, Limski zaljev, Naturpark Telascica) umfassen sowie das Meer im Umkreis von 100 m um die vor Anker liegenden Kriegsschiffe und um bewachte Militärobjekte an der Küste. Eine Erlaubnis erteilt das Kulturministerium durch die örtlichen Niederlassungen in den Museen.

 

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