Allgemeine Informationen zum Tauchen in Kroatien
Das kroatische Meer ist nicht nur ein
attraktives Urlaubsziel für Nautiker, sondern es lockt auch viele
Unterwasser-Fans an.
Das rekreative Tauchen ist in Kroatien durch die Geschäftsordnung über die
Ausübung von Unterwasseraktivitäten geregelt, die das Ministerium für Meer,
Tourismus, Verkehr und Entwicklung erlassen hat.
Der Taucherschein gilt 365 Tage vom Tag der Ausstellung. Er wird nur an Personen
ausgegeben, die das Zeugnis einer international anerkannten Taucherschule
besitzen.
Das Tauchen ist in den Sperrgebieten nur unter Betreuung von Tauchzentren, die
im Besitz einer Genehmigung des Kroatischen Kulturministeriums oder des
betreffenden Nationalparks für 2003 bis 2008 sind, möglich.
Es kann sich um organisiertes oder individuelles Tauchen handeln.
· Organisiertes Tauchen bedeutet, dass es sich ausschließlich um Tauchgänge mit Begleitung von Tauchlehrern oder-führern, die bei vom Ministerium für Bildung und Sport registriert sind, und dass diese Tauchgänge von einem Tauchzentrum oder einem Taucherclub, der in Kroatien registriert ist, durchgeführt werden.
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Individuelles Tauchen erfolgt aufgrund einer Genehmigung zum individuellen
Tauchen. Diese Genehmigung wird von der Hafenmeisterei ausgestellt. Die
Genehmigung kann an jede Person erteilt werden, die im Besitz eines gültigen
Taucherausweis des kroatischen Taucherverbandes. Dieser Taucherausweis gilt
jeweils für ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum. Die Gebühren für diese
Genehmigung betragen 2.400,00 Kuna. Die Genehmigung gilt bis zum Ende
Kalenderjahres.
Die Taucher-Dachorganisation ist der Kroatische Taucherverband, der auch die
Taucherausbildung in seinem Programm hat, sich jedoch, neben anderen Projekten,
aktiv am Schutz und an der Bewahrung der Meerestiefe beteiligt. Neben dem
Kroatischen Taucherverband, der alle Subjekte des rekreativen Tauchens
vereinigt, wirkt die Gruppierung des Taucher-Tourismus, ein Fachverband von
Unternehmen, die sich mit dem Tauchen beschäftigen, die im Rahmen der
Kroatischen Wirtschaftskammer gegründet wurde.
Zonen des verbotenen Tauchen
Die
Tauchverbotszonen schließen den Nationalpark Krka und Teile der Binnengewässer
ein, die die Häfen, Zugänge zu den Häfen, Ankerplätze der Häfen, stark befahrene
Gebiete, besondere Reservate und Naturparks (Malostonski zaljev, Limski zaljev,
Naturpark Telascica) umfassen sowie das Meer im Umkreis von 100 m um die vor
Anker liegenden Kriegsschiffe und um bewachte Militärobjekte an der Küste. Eine
Erlaubnis erteilt das Kulturministerium durch die örtlichen Niederlassungen in
den Museen.